Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) – Diagnose und Unterstützung
Lese-Rechtschreib-Schwäche (auch Legasthenie genannt) ist eine angeborene Lernstörung, bei der die Fähigkeiten im Lesen und Schreiben weit unter den sonstigen Begabungen eines Kindes liegen. Betroffene Kinder wirken oft lernstark, haben jedoch erhebliche Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben. Es ist wichtig zu wissen, dass niemand Schuld an einer LRS trägt.
Frühe Diagnostik und gezielte Unterstützung sind essenziell, da unbehandelte LRS zu erheblichen schulischen und emotionalen Folgen führen kann.
Wichtige Untersuchungen zur Diagnostik:
- Hör- und Sehtests: Um sicherzustellen, dass keine Wahrnehmungsstörungen die Ursache sind.
- Lesetest: Um das Lesekompetenzniveau zu ermitteln.
- Rechtschreibtest: Testet die Fähigkeiten im korrekten Schreiben.
- Intelligenztest: Bestimmt die allgemeine Begabung und identifiziert Unterschiede zwischen Stärken und Schwächen.
- Fragebögen zur emotionalen Belastung: Um herauszufinden, wie sehr Ihr Kind durch die LRS belastet ist.
Zusätzlich helfen Schriftproben, Zeugnisse und Arbeitshefte, um ein umfassendes Bild zu erhalten.
Diese Untersuchungen sind die Basis für die Ausstellung eines Attests, das für schulische Anpassungen (Nachteilsausgleich) und mögliche Eingliederungshilfen nach §35a SGB VIII beim Jugendamt genutzt werden kann.
Empfehlenswerte Zusatzuntersuchungen:
- Untersuchung der Hörwahrnehmung und Sprache: Um eventuelle Defizite in der sprachlichen Verarbeitung zu erkennen.
- Konzentrations- und Merkfähigkeitstests: Da Konzentrationsprobleme oft mit LRS verbunden sind.
- Untersuchung der visuellen Wahrnehmung: Um visuelle Verarbeitungsprobleme auszuschließen.
Die genaue Ursachenklärung ist entscheidend, um die passende Förderung und Unterstützung einzuleiten und Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Diagnostikablauf:
- Intelligenztest: Um die kognitiven Stärken und Schwächen des Kindes zu ermitteln.
- Rechtschreib- und Lesetest: Zeigt die spezifischen Probleme beim Lesen und Schreiben auf.
- Gespräch über den Leidensdruck: Wichtig für das Attest, das den Nachteilsausgleich in der Schule ermöglicht.
Nach der Diagnose:
Das Attest dient als Grundlage für Gespräche mit der Lehrkraft und das Finden geeigneter schulischer Unterstützung. In Niedersachsen gibt es z.B. einen Erlass, der den Umgang mit Lese- und Schreibschwächen regelt.
Wenn kein Attest ausgestellt werden kann (weil z.B. das Lesen doch ausreichend ist oder andere schulische Probleme überwiegen), beraten wir Sie, welche Maßnahmen Ihrem Kind dennoch helfen könnten. Da in etwa 30% der Fälle ADS/ADHS als Ursache der LRS mitwirkt, sollte auch dies überprüft werden.
Manchmal ist das Lesen und die Rechtschreibung noch sehr schwach entwickelt, aber auch in anderen Fächern gibt es Probleme. Bei so einer Lernschwäche nützt ein Attest Ihrem Kind nur wenig. Eine sonderpädagogische Überprüfung durch die Schule wäre dann sicher der bessere Weg. Wir beraten Sie dazu.