Ergotherapie
- Vor Therapiebeginn erfolgt eine ärztliche Diagnostik. Danach erhalten Sie ein Rezept.
- Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse.
- Die Therapie erfolgt je nach Schweregrad der Entwicklungsstörung 1 bis 2x/Woche je 45min.
- Die Therapie erfolgt in einer Praxis Ihrer Wahl.
- Telefonnummern regionaler Ergopraxen finden Sie hier.
- Es dürfen immer nur 10 Therapieeinheiten pro Rezept verordnet werden.
- Vor der Weiterverordnung brauchen wir einen Bericht des Therapeuten (am besten schon nach der 9.Sitzung).
- Erst nach Erhalt des Berichtes können wir entscheiden, ob eine Weiterverordnung möglich ist.
- Eine Kontrolle der Entwicklung erfolgt je nach Verlauf, meist etwa alle 6-9 Monate.
- Um das Therapieziel zu erreichen, ist Ihre Mitarbeit sinnvoll. Die Therapeutin wird Ihnen „Hausaufgaben“ mitgeben, mit denen Sie zusammen mit Ihrem Kind jeden Tag etwas üben können. Das führt deutlich schneller zum gewünschten Therapieerfolg. Nur 45 Minuten Ergotherapie und die übrigen 5000 Minuten der Woche keine gezielte kann nicht funktionieren.
- Wenn es nicht voran geht melden Sie sich bitte. Es gibt viele Gründe für einen zu langsamen Therapieverlauf. Wir werden dann weitere Untersuchungen durchführen, um die Ursache zu klären.
- Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit, besonders für Vorschulkinder, ist das Konzept Familienergo.