Sprachtherapie (= Logopädie)

  • Sprachtherapie wird in Praxen für Logopädie, sowie Stimm-, Sprach- und Atemtherapie durchgeführt.
  • Vor Therapiebeginn erfolgt ein Hörtest, sowie eine ärztliche Diagnostik. Danach erhalten Sie ein Rezept.
  • Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse.
  • Die Therapie erfolgt je nach Schweregrad der Sprachstörung 1 bis 2x/Woche je 45min.
  • Die Therapie erfolgt in einer Praxis Ihrer Wahl.
  • Telefonnummern regionaler Sprachtherapiepraxen finden Sie hier.
  • Es dürfen leider immer nur 10 Therapieeinheiten pro Rezept verordnet werden.
  • Vor der Weiterverordnung brauchen wir einen Bericht des Therapeuten (am besten schon nach der 9.Sitzung).
  • Erst nach Erhalt des Berichtes können wir entscheiden, ob eine Weiterverordnung möglich ist.
  • Außerdem verlangt Ihre Kasse alle 6 Monate einen Hörtest. Dieser kann jederzeit kurzfristig hier erfolgen.
  • Eine Kontrolle der Sprachentwicklung erfolgt je nach Verlauf, meist etwa alle 6 Monate. 
  • Um das Therapieziel zu erreichen, ist Ihre Mitarbeit sinnvoll. Die Therapeutin wird Ihnen „Hausaufgaben“ mitgeben, mit denen Sie zusammen mit Ihrem Kind jeden Tag etwas üben können. Das führt deutlich schneller zum gewünschten Therapieerfolg. Wenn es nicht voran geht melden Sie sich bitte. Es gibt viele Gründe für eine zu langsame Sprachentwicklung. Wir werden dann weitere Untersuchungen durchführen, um die Ursache zu klären.