Heiltherapeutisches Reiten

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 20. Juni 2006 mitgeteilt, dass ein therapeutischer Nutzen des heiltherapeutischen Reiten (auch Hippotherapie) nicht nachgewiesen sei und die Therapie daher als nicht verordnungsfähiges Heilmittel zu führen ist (vgl. BAnz. v. 26. September 2006, S. 6499). Eine Verordnung dieser Therapieform auf Rezept ist daher nicht möglich.

Alternativ gibt es die tiergestützte Therapie in einigen Ergotherapiepraxen. Besonders bei kinderpsychiatrischen Störungsbildern (zB. Autismus-Störungen) kann der Einsatz von Tieren hilfreich sein. Eine Verordnung über ein Kassenrezept ist bei einigen Diagnosen daher möglich.

Aus eigener Erfahrung kann ich mitteilen, dass auch ohne heiltherapeutischem Anspruch der Reitsport für Kinder sowohl Spaß bedeutet, aber fast nebenbei auch eine ausgezeichnete motorische Förderung darstellt. Die Auswahl geeigneter Reithöfe in der Heide ist erfreulich groß.