Rechenschwäche (Dyskalkulie) – Diagnose und Unterstützung

Rechenschwäche (Dyskalkulie) ist eine angeborene Lernstörung, bei der die mathematischen Fähigkeiten eines Kindes deutlich schlechter entwickelt sind als die anderen Fähigkeiten, z. B. beim Lesen oder Schreiben. Wichtig ist: Niemand ist für die Dyskalkulie verantwortlich, und rechtzeitig erkannt kann die Rechenschwäche gezielt behandelt werden.

Wichtige Untersuchungen zur Diagnostik:

  1. Hör- und Sehtests: Um sicherzustellen, dass keine Wahrnehmungsstörungen die mathematischen Schwierigkeiten beeinflussen.
  2. Rechentest: Zur Bestimmung der mathematischen Fähigkeiten und Ermittlung von Schwächen.
  3. Intelligenztest: Zur Beurteilung der allgemeinen kognitiven Stärken und Schwächen.
  4. Fragebögen zur emotionalen Belastung: Um die psychische Belastung durch die Rechenschwäche zu erfassen.

Zusätzlich sind Zeugnisse, Arbeitshefte und Schriftproben hilfreich, um ein umfassendes Bild der schulischen Leistung zu erhalten.

Wichtige Untersuchungen zur Diagnostik:

  1. Hör- und Sehtests: Um sicherzustellen, dass keine Wahrnehmungsstörungen die mathematischen Schwierigkeiten beeinflussen.
  2. Rechentest: Zur Bestimmung der mathematischen Fähigkeiten und Ermittlung von Schwächen.
  3. Intelligenztest: Zur Beurteilung der allgemeinen kognitiven Stärken und Schwächen.
  4. Fragebögen zur emotionalen Belastung: Um die psychische Belastung durch die Rechenschwäche zu erfassen.

Zusätzlich sind Zeugnisse, Arbeitshefte und Schriftproben hilfreich, um ein umfassendes Bild der schulischen Leistung zu erhalten.

Attest für Nachteilsausgleich und Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII):

Nach der Diagnose kann ein Attest ausgestellt werden, das für schulische Unterstützung (Nachteilsausgleich) und gegebenenfalls Eingliederungshilfe beim Jugendamt dient.

Empfehlenswerte Zusatzuntersuchungen:

  1. Konzentrations- und Merkfähigkeitstests: Um eventuelle Aufmerksamkeitsdefizite zu erkennen.
  2. Visuelle Wahrnehmung: Untersuchung, ob visuelle Probleme die mathematische Leistung beeinträchtigen.

Die genaue Ursachenklärung ermöglicht eine gezielte Förderung, was Zeit, Geld und Nerven spart.

Diagnostikablauf:

  1. Begabungstest (Intelligenztest): Stellt das Verhältnis von kognitiven Stärken und Schwächen dar.
  2. Rechentest: Zeigt die spezifischen mathematischen Schwächen auf.
  3. Gespräch über den Leidensdruck des Kindes: Essenziell für das Attest und die weitere Beratung.

Nach der Diagnose:

Das Attest dient als Grundlage für Gespräche mit der Schule, um Fördermöglichkeiten wie Nachteilsausgleich zu besprechen. In Niedersachsen gibt es z. B. einen Erlass, der den Umgang mit Schülern mit Schwierigkeiten im Rechnen regelt.

Wenn ein Attest nicht ausgestellt werden kann, weil die mathematischen Fähigkeiten noch ausreichend sind oder andere schulische Schwierigkeiten überwiegen, beraten wir Sie über alternative Maßnahmen, die Ihrem Kind helfen könnten. Es wird auch überprüft, ob eine Aufmerksamkeitsstörung (z. B. ADS/ADHS) vorliegt, da diese oft mit Dyskalkulie verbunden sein kann.